Podologie & Fachpraxis für Fußgesundheit in Berlin-Spandau
Podologie - medizinische Fußbehandlung mit Fachkompetenz
Schmerzen beim Gehen? Eingewachsene Fußnägel oder chronische Probleme durch Diabetes? Unsere Podologinnen behandeln medizinisch notwendige Fußprobleme fachgerecht, sicher und nach ärztlicher Verordnung.
Spezialisiertes Wundmanagement für Ihre Sicherheit in Spandau
In unserer Spandauer Therapieeinrichtung arbeiten ausschließlich Podologinnen mit der Zusatzqualifikation im Wundmanagement.
Durch chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Polyneuropathie oder Adipositas nehmen komplexe Fußprobleme weltweit zu. Das diabetische Fußsyndrom gehört dabei zu den gravierendsten Komplikationen. Durch unsere professionelle Handlungskompetenz in der Wundprävention und Wundbehandlung erkennen wir Risiken frühzeitig und können Spätfolgen effektiv reduzieren.
Höchste Hygienestandards durch eigenes Sterilgut-Labor
Ihre Gesundheit steht für uns an erster Stelle.
Wiederverwendbare medizinische und chirurgische Instrumente werden in unserem praxiseigenen Labor nach jeder Behandlung lückenlos gereinigt, desinfiziert und sterilisiert.
Diese professionelle Instrumentenaufbereitung ist unser Fundament für maximalen Infektionsschutz.
Welche Beschwerden behandeln wir in unserer podologischen Praxis?
Im Rahmen der podologischen Therapie versorgen wir gesetzlich und privat versicherte Patient*innen bei folgenden Indikationen:
- Nagelprobleme: Behandlung von eingewachsenen Fußnägeln (Unguis incarnatus), verdickten oder pilzbefallenen Nägeln.
- Hautveränderungen: Fachgerechtes Abtragen von schmerzhafter Hornhaut, Druckstellen, Hühneraugen (Clavi) und Schrunden (Rhagaden).
- Risikofüße: Spezialisierte Pflege und regelmäßige Kontrolle bei Diabetes mellitus, neurologischen Erkrankungen oder Durchblutungsstörungen.
Kostenübernahme: Wann zahlt die Krankenkasse die Podologie?
Die Podologie ist eine verordnungsfähige Leistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Ihr Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt, stellt er Ihnen eine Heilmittelverordnung aus. Eine Kostenübernahme erfolgt insbesondere bei folgenden Diagnosegruppen:
- DF (Diabetisches Fußsyndrom): Bei diabetischer Neuropathie (Nervenschädigung) oder Angiopathie (Durchblutungsstörung).
- NF (Neuropathische Schädigungen): Krankhafte Fußveränderungen als Folge von Nervenschäden, z. B. bei Autoimmunerkrankungen, Kollagenosen oder toxischen Neuropathien.
- QF (Querschnittsyndrom): Fußschädigungen infolge von Erkrankungen des Rückenmarks wie Spina bifida, chronischer Myelitis oder traumatischen Verletzungen.
Ihr Termin in unserer podologischen Praxis in Spandau
Sie besitzen eine ärztliche Verordnung oder haben Fragen zu Ihren Fußbeschwerden
- Termin vereinbaren: Rufen Sie uns für den Fachbereich Podologie direkt unter 030 / 3675 9901 an.
- Rezept vorab senden: Nutzen Sie unsere Funktion „HMV SENDEN“ im Hauptmenü, um uns Ihre Verordnung bequem digital zu übermitteln.
- Zusätzlich benötigen wir Ihre Daten per Kontaktformular

