02/2021 +++ Freie Termine +++ Ihre Chance +++ Freie Termine +++
Freie Termine für krankengymnastische Behandlungen „KG“
Unser neuer Kollege ist eingearbeitet und somit können wir Ihnen zeitnah freie Termine für Ihre physiotherapeutische Behandlung anbieten.
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns gerne täglich zwischen 8 und 15 Uhr unter 030/33 66 256 oder per E-Mail
Ihr TherapeutenTEAM Großmann
01/2021 Neue Heilmittelverordnung ab Januar 2021 für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung!
Ab Januar 2021 werden die bisherigen Muster 13, 14 und 18 durch eine neue Heilmittelverordnung abgelöst.
Gerne erklären wir Ihnen, was an dem Formular neu ist und geben Ihnen nähere Erläuterungen zur vertragskonformen Ausstellung und worauf Sie achten müssen.
Info: Ursprünglich war die Änderung für Oktober 2020 vorgesehen, wurde aber vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf den Januar 2021 verschoben.
12/2020 WIR HABEN WEITERHIN GEÖFFNET!
Trotz der angekündigten Ausgangsbeschränkungen können medizinisch notwendige Leistungen (alle Behandlungen mit Verordnung / „Rezept“) stattfinden.
Sie dürfen also ihre Behandlungen in unserer Therapieeinrichtung weiterhin fortsetzen / beginnen.
11/2020 Patienteninformation zu podologischen und physiotherapeutischen Behandlungen
Liebe Patientinnen und Patienten,
aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Situation sind wir bemüht alle physiotherapeutischen und podologischen Anfragen zeitnah zu beantworten.
Bitte beachten Sie, dass die Gesundheitsberufe systemrelevant sind und wir momentan nur medizinische Behandlungen durchführen dürfen.
Setzen Sie bitte vor eintreten in die Therapieeinrichtung einen Mund und Nasenschutz auf und desinfizieren Sie sich in der Praxis gründlich Ihre Hände. Falls Sie an Erkältungssymptomen leiden bitten wir Sie zuhause zu bleiben und rechtzeitig abzusagen.
Für eine podologische Komplexbehandlung bitten wir Sie sich eine Heilmittelverordnung vom Arzt verschreiben zu lassen.
11/2020 Information zu den ab 2. November geltenden Einschränkungen
Liebe Patientinnen und Patienten,
die Berufsgenossenschaft BGW hat mit uns eine Vor-Ort-Begehung in unserer Therapieeinrichtung durchgeführt.
Aufgrund der medizinischen Notwendigkeit unserer Therapieangebote für unsere Patienten und durch die für sehr gut befundene Hygienekonzeption sind die Behandlungen weiterhin möglich.
Bleiben Sie gesund
Ihr Therapeutenteam Großmann
10/2020 - Wohnung für Mitarbeiter gesucht!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir suchen für unseren Mitarbeiter übergangsweise eine nette kleine Wohnung in Berlin Spandau mit der Option ab August 2021 in eine größere Wohnung zu wechseln.
Unser Mitarbeiter (Physiotherapeut) verfügt über einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit und könnte sofort einen Mietvertrag unterzeichnen.
Wenn Sie eine Wohnung anbieten, eine Besichtigung möglich wäre oder Sie weitere Nachweise benötigen, freuen wir uns über Ihre Nachricht per Mail oder in unserer Praxis.
Mit freundlichen Grüßen
Therapeutenteam Großmann
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir halten die Praxis aktuell für Sie geöffnet. Physiotherapie- und Podologie- Praxen sind als systemrelevant eingestuft und damit Bestandteil der medizinischen Versorgung.
Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Sie über unseren aktuellen Praxisablauf informieren, um die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.
Unsere Therapeuten arbeiten nur wenn sie gesund sind und halten die Hygienerichtlinien ein. Für die Patienten steht auch Desinfektionsmittel direkt am Eingang bereit.
Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Hände zur Begrüßung schütteln, ein Lächeln zur Begrüßung soll im Moment reichen.
Bitte bleiben Sie zu Hause, wenn sie sich krank fühlen, oder erkältet sind, dies ist im Interesse aller Patienten und Kollegen.
Sollten Sie Ihren Termin absagen müssen, bitten wir Sie, wie auf Ihrem Terminzettel vereinbart, 24 Std. vorher unter 030 33 66 256 oder per Mail unter Anmeldung@physiotherapie-grossmann.de uns zu Informieren. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, kann Ihnen der Ausfall in Rechnung gestellt werden.
Ihr TherapeutenTEAM der Praxis Großmann
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Februar 2020 die Heilmittel-Richtlinie angepasst.
Ärzte können podologische Therapie nicht mehr nur bei diabetischem Fußsyndrom, sondern auch bei krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder als Folge eines Querschnittsyndroms verschreiben.
Auch bei den neu aufgenommenen Erkrankungen können aufgrund der Gefühls- und Durchblutungsstörungen krankhafte Schädigungen der Zehennägel und der Haut an den Füßen auftreten – vergleichbar mit dem diabetischen Fußsyndrom.